Leistungen

Von der allgemeinen Beratung bzgl. Ihres Rentenbescheides oder Rentenansprüche, über die Einreichung eines Antrages auf Kontenklärung oder Kindererziehungszeiten sowie der Einreichung eines Widerspruches gegen einen Ablehnungsbescheids. 

 

Ich stehe Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen und Ansprüche durchzusetzen!

Leistungsübersicht

Allgemeines Beratungsgespräch (ohne Antragsverfahren)

  • Individuelles Beratungsgespräch zu möglichen Renteneintrittspunkten, Abschlägen, Rentenarten usw. 
  • Auswirkung von internationalen Erwerbsbiographien auf Ihren Rentenanspruch
  • Übersicht über das deutsche Sozialversicherungssystem
  • Absicherung und Ansprüche bei Auslandsverzug 
  • Fragen rund um die Themen Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung (im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rente)

150 - 210 €

 Überprüfen von Antragsunterlagen 

Gerne überprüfe ich (mit Ihnen zusammen) Ihre bereits vorbereiteten Antragsunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit 

(Bitte beachten Sie, dass hierbei kein Antragsverfahren oder die Vertretung vor den Behörden übernommen wird. Das Antragsverfahren wird im Nachgang durch Sie übernommen)

Abrechnung nach Aufwand oder Honorar- bzw. Vergütungsvereinbarung 

Begleitung von Antragsverfahren vor den Behörden

Ich begleite Sie bei jeglicher Art von Antragsverfahren (von der Einreichung bis zur finalen Bescheidprüfung) gegenüber der deutschen Rentenversicherung und übernehme die Korrespondenz mit der Behörde: 

  • Kontenklärungsverfahren
  • Rentenanträge (Altersrenten, teilweise oder volle Erwerbsminderung, Hinterbliebenrente, Erziehungsrente)
  • Anerkennung von Kindererziehungszeiten 
  • Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge
  • Versicherungspflicht auf Antrag
  • Beitragserstattung von Arbeitnehmerbeiträgen

Abrechnung nach Aufwand oder Honorar- bzw. Vergütungsvereinbarung 

Komplettpaket RentePlus- 
Beratung und Antragsverfahren

Hierbei werden die ersten Leistungen kombiniert. Hierbei rechne ich eine "Bundle"- bzw. kombinierte Gebühr für beide Leistungen zusammen ab. 

Bei diesem Service sollte für das Gespräch mehr Zeit eingeplant werden als lediglich bei der Überprüfung von Antragsunterlagen oder einem allgemeinen Beratungsgespräch.

ab 390 EUR je nach Art und Umfang des Antragsverfahrens oder Abrechnung nach einer Honorar- bzw. Vergütungsvereinbarung  

Begleitung von Widerspruchsverfahren

Es wurde bereits ein Bescheid ausgestellt, welcher z.B. fehlerhaft ist oder gegen den Sie gerne einen Widerspruch einlegen möchten? Ich helfe Ihnen bei der Ausformulierung des Widerspruches und führe diesen gerne in Ihrem Namen mit den Behörden.

Abrechnung nach Aufwand oder Honorar- bzw. Vergütungsvereinbarung 

Workshops und Seminare

Sie möchten als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern ein allgemeine Schulung zu Sozialversicherungsthemen bieten oder planen eine allgemeine Rentenberatung für Ihre Mitarbeiter? 

Auch für Unternehmen biete ich Leistungen im Rahmen meiner Rentenberatung an. 

Kommen Sie gerne auf mich zu und wir erarbeiten in einem Gespräch ein Konzept für Ihren Bedarf. 

Abrechnung nach Aufwand oder Honorar- bzw. Vergütungsvereinbarung 

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Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Vereinbaren Sie einen Termin

Sie möchten einen allgemeinen Beratungstermin vereinabren oder haben bereits ein konkretes Anliegen? Dann melden Sie sich mit einigen kurzen Stichpunkten zu Ihren Fragen gerne über mein Kontaktformular oder per E-Mail. Ich komme dann mit einer ersten Einschätzung oder einem Terminvorschlag auf Sie zu. Bitte beachten Sie, dass die Beratung vorerst Online erfolgt.

 

Sollte Sie einen persönlichen Beratungstermin wünschen, dann kann dies ggf. innerhalbs Düsseldorf nach einem kurzen kostenlosen Vorab Online Meeting vereinbart werden.* 

 

Finden Sie anbei Ihren Weg zu einem Beratungstermin:

 

Telefon:  +49 176 56137866

 

E-Mail: milena.schmidt@rentenberatung-schmidt-düsseldorf.com

 

* Adressdaten zur Einsendung von Unterlagen (sofern dies nicht per E-Mail oder E-Room erfolgen soll) werden nach einem allgemeinen Beratungstermin geteilt oder bei Abschluss der Vergütungsvereinbarung, sofern Unterstützung bei einem Antragsverfahren oder der Kommunikation mit Behörden erforderlich ist. 

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