Honorar

  • Die Kosten für eine allgemeine Erstberatung (Vorerst bevorzugt per Telefon oder Online) belaufen sich auf 150 EUR bis 210 EUR (gem. § 19 Abs. 1 UstG wird hierauf keine Umsatzsteuer berechnet)

 

  • Sollte aus der Beratung ein Antragsverfahren oder ein anderweitiger Verwaltungsakt entstehen, kann die Beratungspauschale ggf. angerechnet werden

 

  • Das gesetzliche Honorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), oder werden im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung festgelegt

 

  • Gebühren für Rentenberater sind ggf. steuerlich absetzbar (Bitte beachten Sie, dass ich keinerlei steuerrechtliche Beratung erbringe bzw. erbringen darf. Daher richten Sie Ihre steuerrechtlichen Fragen bitte an einen Steuerberater)

 

  • Die Finanzämter erkennen gezahlte Honorare für Rentenberater sowie Rechtsberatungs- und Prozesskosten, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen als Werbungskosten an (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 20.11.1997 - AZ:     IV B 5-S.2255-356/97)

 

  • Rechtsschutzversicherungen erstatten häufig ebenfalls die Kosten/Gebühren für Rentenberater, insbesondere Gersichtskosten. Hier gilt jedoch ebenfalls, bitte setzen Sie sich vorab mit Ihrer Versicherung auseinander, da ich hier keine Beratung bzgl. Versicherungsleistungen übernehmen kann

 

Logo

Impressum    Datenschutz

 © Copyright. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.